Für den Einsatz beliebiger Komponenten in Atomkraftwerken sind besonders umfangreiche Nachweise erforderlich.
Für den Einsatz beliebiger Komponenten in Atomkraftwerken sind besonders umfangreiche Nachweise erforderlich.
Hier kann Merkle & Partner auf vielfältige Erfahrungen zurückgreifen.
Zu den untersuchten Bauteilen gehören z.B.:
Je nach Einstufung in die entsprechende Sicherheitsklasse ist der Nachweis nach nuklearen Standards vorzunehmen. Primär wird hier die ASME BPVC Section III, Division 1 angewendet.
Folgende Normen und Standards gehören zum Portfolio von Merkle & Partner:
Wir führen in der Nukleartechnik folgende Berechnungsumfänge durch:
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