Kennen Sie das Gefühl, von immer neuen Vorschriften und Gesetzesänderungen überfahren zu werden? Aktuell gibt es die Maschinenrichtlinie, die gültig für Maschinen und unvollständige Maschinen ist, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Ihre Vorgaben betreffen alle, die mit Maschinen in irgendeiner Form zu tun haben: Konstrukteure, Entwickler, Hersteller, Planer, aber auch Importeure, Verkäufer, Vermieter und die Inverkehrbringer.
Da die EU sehr fleißig bei der Herausgabe neuer sinnvoller und manchmal auch weniger sinnvoller Vorschriften ist, wird ab dem 20.1.2027, also etwa in 3 Jahren, die aktuelle Maschinenrichtlinie 2006/42/EG durch die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ersetzt. Es handelt sich dabei um eine (binäre) Stichtagsregelung. Relevant ist der Zeitpunkt des Inverkehrbringens eines Produkts. D. h., wenn Sie als Hersteller an einem komplexen Projekt arbeiten, welches erst nach dem 20.1.2027 in Verkehr gebracht wird, sollten Sie bereits die neue MVO heranziehen, in allen anderen Fällen gilt noch die Maschinenrichtlinie. Mit anderen Worten: Alle Maschinen, die vor dem 20.1.2027 ausgeliefert werden, erhalten eine Konformitätserklärung nach Maschinenrichtlinie, alle Produkte danach erhalten eine Konformitätserklärung nach Maschinenverordnung.
Selbstverständlich können Hersteller zusätzliche Anforderungen (z. B. bzgl. Security) bereits jetzt erfüllen. Eine Mischung von formalen Anforderungen (wie z. B. Konformitätsbewertungsverfahren) ist nicht vorgesehen.
Tja, einfacher wird es, wie bei allen neuen Regelungen nicht.
Die neue Maschinenverordnung der EU bringt eine Reihe von Änderungen mit sich, die darauf abzielen, die Sicherheit von Maschinen zu erhöhen und gleichzeitig die Einhaltung von Normen zu vereinfachen. Zu den bemerkenswertesten Neuerungen gehört die stärkere Betonung der Risikobewertung und Risikominderung bei der Entwicklung und dem Betrieb von Maschinen. Dies bedeutet, dass Hersteller nun verpflichtet sind, umfangreichere Sicherheitsbewertungen durchzuführen und zu dokumentieren.
Die Ansprüche an die Sicherheit und Dokumentation sind gestiegen. Es wird mehr Wert auf die Transparenz der verwendeten Materialien, der Betriebssoftware und der möglichen Gefahrenquellen gelegt. Die Verantwortung liegt nun stärker bei den Herstellern, sicherzustellen, dass ihre Produkte den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen.
In diesem Kontext können wir Sie entscheidend unterstützen. Mit unserem speziellen Know-How bezüglich FEM- und CFD-Simulationen kann Merkle CAE Solutions dabei helfen, die Sicherheit und Leistung von Maschinen auch in kritischen Situationen, z. B. bei Brand- oder Explosionsszenarien, zu simulieren und zu verbessern. Durch präzise Berechnungen und Analysen lassen sich potenzielle Risiken frühzeitig erkennen und eliminieren. Gleichzeitig können Sie die Berichte von Merkle CAE Solutions als Nachweise für die Dokumentation nutzen.
Die Zeit für die Entwicklung von Maschinen kann durch die neuen Anforderungen knapper werden. Mit der Unterstützung durch die Simulationen von Merkle CAE Solutions kann dieser Druck jedoch gemindert werden, da Simulationen und Tests virtuell und somit schneller als durch physische Prototypen erfolgen können.
Nehmen wir als Beispiel die Entwicklung eines Elektrolyseurs. Unter der alten Maschinenrichtlinie wären Standardtests für die mechanische Belastung ausreichend. Unter der neuen Verordnung muss nun auch das Risiko bewertet werden, wenn es durch Undichtigkeiten, z. B. bei Rissen in der Membran, zu lokalen Explosionen kommen kann. Auch der DAU (dümmste, anzunehmende User) sollte dabei wohl einbezogen werden.
Merkle CAE Solutions unterstützt Sie bei der Bestimmung und der Simulation kritischer Szenarien und hilft Ihnen dabei, schnell geeignete Lösungsansätze zu finden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die neue EU-Maschinenverordnung die Messlatte für Sicherheit und Qualität höher legt. Wir helfen Ihnen, diese neuen Herausforderungen zu meistern und Ihre Innovationen sicher und effizient auf den Markt zu bringen. Damit Sie rechtzeitig vom Gleis herunter sind, bevor der Zug kommt.
Ihr Stefan Merkle
PS: Die neue Maschinenverordnung können Sie hier herunterladen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R1230
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