Wird die Zugfestigkeit überschritten versagt das Material: Die Aufnahme von Kräften nimmt ab, bis das Material schließlich reißt. Es ist zu beachten, dass sich das Material bereits vor dem Erreichen der Zugfestigkeit bleibend verformt.
Dabei wird die Zugfestigkeit in N/mm² (Kraft/Fläche) gemessen und ist eine Spannung. Somit betrachtet man hier eine Kraft, die sich gleichmäßig über den Querschnitt eines Bauteils verteilt.
Als Beispiel: Stahl 52 hat laut Materialdaten eine Mindest-Zugfestigkeit von 520 N/mm². Dies bedeutet, dass das Bauteil frühestens bei einer Zugbelastung von 520 N (bzw. 52 kg) pro Millimeter Querschnittsfläche versagen darf. Da aber bereits vor dem Versagen eine bleibende Verformung auftritt, wird in erster Linie nicht mit der Mindestzugfestigkeit gerechnet, sondern mit der Mindeststreckgrenze, die damit einen besseren Kennwert für die Belastbarkeit eines Werkstoffs darstellt.